Schutzkonzept für die Evangelische Geschwisterschaft
Mit dem Schutzkonzept für unsere Geschwisterschaft wollen wir erreichen, dass unsere Gemeinschaft ein sicherer(er) Ort ist und bleibt. Für alle im Konvent und Freund:innen, anwesend oder nicht anwesend. Für Gäste, die mit uns in Beziehungen leben; für Familienangehörige, vor allem Kinder, und für Ehrenamtliche, die für uns tätig sind. Im Austausch jeglicher Art, ob analog oder digital.
Dieses Schutzkonzept soll dem Wohl der Menschen dienen. Gleichwertigkeit, Wertschätzung, Sensibilisierung für verschiedene Lebensentwürfe, Diversität und Fürsorge sind essenziell. Wissend, dass es sich um einen achtsamen Lernprozess handelt, dürfen auch Fehler gemacht werden. Spaß, Emotion und Spontaneität sollen erhalten bleiben im entspannten Umgang damit. Aber ein ernsthafter Umgang mit Macht, Status, Charismen, Hierarchien, selbstverständlich gewordenen Ritualen und Wahrheitsaussagen muss gewährleisten, dass damit verbundene Gefahren wahrgenommen werden und Schaden möglichst verhindert wird. Meinungsfreiheit, Toleranz und subjektives Empfinden sollen ebenso möglich sein wie das sorgfältige Beachten gemeinsamer Absprachen, Rechte und Pflichten, die unsere Gemeinschaft entschieden hat und entscheidet.
Dem Menschenwohl verpflichtet (Leitvorstellung)Die Evangelische Geschwisterschaft soll ein sicherer(er) Ort sein, an dem Menschen gemeinschaftliches Leben verantwortlich miteinander teilen. Im Blick sind dabei auch Menschen, die zeitweilig am Leben der Geschwisterschaft teilnehmen, z.B. als Gast auf einer Tagung oder als Referent:in. Wertschätzung ist die grundsätzliche Haltung, um in unserer Gemeinschaft Beziehung zu gestalten.
Fürsorge füreinander wird wirksam, indem wir einander sensibel wahrnehmen sowie achtsam die eigenen Grenzen und die der anderen wahren. In unserer Verschiedenheit verstehen wir uns alle in gleicher Weise als Gottes Kinder. Darin kommt zum Ausdruck, dass Gleichwertigkeit angestrebt wird, damit Unterschiede und Status die Menschen nicht voneinander trennen.
Das Wohlsein in einer Gemeinschaft ist nicht selbstverständlich, weil Konflikte und Gefährdungen zum Leben gehören. Es ist die Pflicht aller in der Gemeinschaft, Sorge dafür zu tragen, die oben genannten Werte zu wahren und Menschen zu schützen. Ein verantwortlicher Umgang mit Macht braucht Transparenz und Partizipation.
Schutzkonzept als kontinuierlicher ProzessSchutzkonzepte werden gelebt, um schädliche Verhältnisse, unerwünschtes Verhalten und gefährliche Haltungen möglichst auszuschließen und zu verhindern oder, wenn diese bereits Wirkung zeigen, sie anzuzeigen und zu unterbinden. Sie dokumentieren und verdeutlichen Normen und Werte, die als Konsens zum Gelingen einer beschützten und beschützenden Gemeinschaft dienen sollen.
Die Entwicklung von Schutzkonzepten beginnt damit, sich die Risiken, denen eine Gemeinschaft ausgesetzt ist, bewusst zu machen, aber auch die Strategien und Instrumente im Umgang damit. Es ist ein kontinuierlicher Prozess des Sensibilisierens und Lernens zu unterscheiden, was schadet und was schützt.
Die Risiken des Gemeinschaftslebens
Grundlage aller Gemeinschaft ist Beziehung, die von Nähe lebt. Nähe ist eine Beziehungsqualität, die aus Vertrauen wächst und nur mit Vertrauen Bestand haben kann; sie darf keinesfalls mit Distanzlosigkeit verwechselt werden. In einer Gemeinschaft gibt es immer nicht symmetrische Beziehungen, die die Gefahr in sich bergen, in Abhängigkeitsverhältnisse zu führen. Deshalb darf Vertrauen nicht missbraucht werden. Wenn eine lebendige Gemeinschaft zu einer „geschlossenen Gruppe“ wird, entstehen Gelegenheitsstrukturen, die Übergriffe und Manipulation bis hin zur Ausbeutung von anvertrauten Menschen ermöglichen. Sowohl das Empfinden von Normalität als auch das Gefühl, auserwählt zu sein, bergen die Gefahr, Missbrauch damit zu tarnen. Strategien dabei sind, fachliche Standards zu instrumentalisieren, Wertmaßstäbe zu verschieben, ganze Umgebungen zu manipulieren und Verantwortungsträger:innen zu korrumpieren.
In christlichen Gemeinschaften kann es zu geistlichem Missbrauch kommen, wenn die eigene Wahrheit charismatischer Persönlichkeiten mit der Wahrheit Gottes verwechselt wird oder wenn die Auslegung biblischer Aussagen manipulative Zwecke verfolgt.
Das Streben nach Harmonie darf kein Grund sein, Missstände und Fehlverhalten zu dulden oder deren Aufklärung oder Aufarbeitung zu vermeiden.
Hilfreiche Regelungen für Schutz und Fürsorge
- Es werden alle erforderlichen Maßnahmen getroffen, um Betroffenen Schutz zu gewähren und keinen weiteren Schaden zuzulassen. Dazu gehören u.a. die Wahrung der Anonymität bzw. der Nicht-Wiedererkennbarkeit.
- Ansprechpersonen und Beschwerdewege: es werden drei Vertrauenspersonen innerhalb der Geschwisterschaft benannt, ein Mann, eine Frau und eine Person aus der Generation der Jungen Erwachsenen, jeweils für zwei Jahre. Sie sind ansprechbar für Menschen, die etwas erlebt oder etwas beobachtet haben, um zu beraten, wie vorzugehen ist. Weiterhin soll eine Ansprechperson außerhalb der Geschwisterschaft zur Verfügung stehen, die zur Verschwiegenheit verpflichtet ist.
- Nach einer Meldung wird mindestens zu zweit (4-Augen-Prinzip) der weitere Weg beraten.
- Einmal jährlich geben die Ansprechpersonen im Konvent einen Kurzbericht.
- Vertrauensverhältnisse - von persönlichen Gesprächen bis hin zu Seelsorgebeziehungen innerhalb der Geschwisterschaft - sind besonders zu schützen.
- Auf die Gefahr von entstehender Asymmetrie und Abhängigkeit wird besonders geachtet durch bewusste gegenseitige Wahrnehmung.
- Alle Geschwister, die in eine machtvolle Position im Rahmen eines Obhutsverhältnisses, einer Seelsorgebeziehung oder einer vergleichbaren Vertrauensbeziehung treten, verpflichten sich, diese nicht auszunutzen.
Schutz und Fürsorge auf Tagungen
- Im kinder- und jugendnahen Bereich werden geeignete Personen mit Juleica-Ausbildung als Mitarbeitende ausgewählt.
- Sie müssen ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen oder eine Selbstverpflichtung (siehe unten) unterschreiben; außerdem wird ein Teamvertrag mit der Geschwisterschaft/dem Konventsrat unterzeichnet. Beides geschieht analog zu den Bestimmungen der Hannoverschen Landeskirche.
- Referent:innen nehmen das Schutzkonzept zur Kenntnis und bestätigen, dass sie es ihrer-seits einhalten werden.
- Gäste werden über das Schutzkonzept informiert und bekommen Zugang zum vollständigen Text.
- Gesprächsregeln sollen einen guten Austausch in wertschätzender und -freier Weise und eine barrierefreie Teilnahme ermöglichen.
Dazu gehören: - Erstrederecht: wenn eine Person sich in einem Gesprächsgang zum ersten Mal meldet, wird sie denjenigen vorgezogen, die sich bereits geäußert haben;
- Transparente Gesprächsleitung: es ist ersichtlich, wer die Gesprächsleitung innehat; die Gesprächsleitung wird abgegeben, wenn sich die leitende Person inhaltlich beteiligen möchte. Es ist vorab geklärt, wer dann die Leitung übernimmt;
- Diskussionen werden strukturiert: zuerst werden Verständnis- und Nachfragen geklärt, dann die Diskussion eröffnet. Eine dynamische Diskussion soll nicht durch Überformalisierung verhindert werden;
- Es ist darauf zu achten, dass eine ausgewogene Beteiligung von Jung und Alt, allen Geschlechtern sowie langjährigen und neuen Mitgliedern und Teilnehmenden an den Tagungen ermöglicht wird.
Umgang innerhalb der Geschwisterschaft
Inklusion
Wir möchten, dass sich alle Menschen in die Geschwisterschaft einbringen können, unabhängig von körperlichen oder seelischen Belastungen. Bei körperlichen Einschränkungen achten wir bei der Wahl der Tagungsorte auf einen barrierefreien Zugang und fragen im Vorhinein nach besonderen Bedürfnissen, um die Teilnahme zu ermöglichen oder zu erleichtern. Wenden sich Menschen mit einem Schutzbedürfnis an uns, so nehmen wir dies ernst und geben die Bitte ggf. an die gewählten Vertrauenspersonen weiter.
Diversität
Wir möchten, dass sich alle Menschen unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Hautfarbe oder Sexualität in der Geschwisterschaft wohl und sicherer fühlen können. Uns ist bewusst, dass aktuell wenig Diversität in unserer Gemeinschaft sichtbar zu sein scheint; aus diesem Grund ist es umso wichtiger, eine Willkommenskultur zu leben, die diskriminierungssensible Begegnungen ermöglicht. Sollte es dennoch zu Situationen kommen, in denen sich Menschen diskriminiert oder ungerecht behandelt fühlen, so möchten wir sie einladen, sich bei den entsprechenden Vertrauenspersonen zu melden. Wir werden dieses Thema wiederholt aufgreifen, um Wissenslücken zu schließen und die Sensibilität unter uns zu erhöhen.
Sensibilisierung und Kommunikation in der Prävention
- Regelmäßige Beschäftigung mit dem Thema „Macht, Missbrauch und Verantwortung“, Erhöhung der Sensibilisierung, Bewusstmachung einer gelebten Prävention:
- Workshops zu dem Thema
- Ritualisierung der Erinnerung an unsere Ziele
- jährliche Berichte der Vertrauenspersonen
- Überarbeitung des Schutzkonzepts alle 4 Jahre zur Anpassung an aktuelle Gegebenheiten nach Beauftragung durch den Konventsrat.
- Selbstverpflichtungserklärung der Geschwisterschaft: alle Geschwister (Konvent und Freunde) unterschreiben einmalig, dass sie das Schutzkonzept gelesen haben und es unterstützen.
- Ritualisierung:
- das Schutzkonzept wird bei Tagungen ausgehängt;
- neuen Mitgliedern wird das Schutzkonzept ausgehändigt. Sie werden - wie alle Geschwister - um Lesebestätigung gebeten (Selbstverpflichtungserklärung);
- in den Konventssitzungen ist regelmäßig Raum für Berichte und für Änderungs-vorschläge zum Konzept;
- Begleitung von außen
- Die Geschwisterschaft pflegt den Kontakt zur Hannoverschen Landeskirche, indem sie mit dem:der Regionalbischöf:in (oder einer von der Landeskirche bestimmten Person) Kontakt hält, mindestens einmal jährlich das Gespräch sucht und in das Visitationswesen der Landeskirche eingebunden wird.
- Die Geschwisterschaft sucht sich eine weitere Person außerhalb der Gemeinschaft, die die Geschwisterschaft begleitet, indem sie einmal jährlich an einer Sitzung des Konventsrates oder einer Tagung teilnimmt. Sie steht für Gespräche bereit.
Netiquette: Respektvoller Umgang bei digitaler Kommunikation
Eine respektvolle Kommunikation ist in digitalen Räumen die Basis menschlichen Miteinanders. Wortmeldungen und Chatbeiträge, Kritik und Argumente sind immer wertschätzend, höflich, sach-bezogen und konstruktiv zu formulieren. Argumente dürfen nicht mit persönlichen Angriffen gegen Personen gerichtet werden. Eigene Meinungen werden anderen nicht aufgezwungen, die Meinungen anderer werden stehen gelassen.
Diskriminierende oder in anderer Art verletzende oder herabwürdigende Äußerungen werden nicht toleriert. Beiträge, die Beleidigungen, persönliche Angriffe, diskriminierende, rassistische, antisemitische, sexistische oder homophobe Äußerungen enthalten, werden gelöscht. Bei wiederholten oder besonders schweren Verstößen gegen die Netiquette wird über den Konventsrat mit dem:der Verfasser:in das persönliche Gespräch gesucht. Gleiches gilt für Beiträge, die vorsätzlich unsachlich oder unwahr sind, die in vulgärer, missbräuchlicher oder hasserfüllter Sprache verfasst sind, die das Recht Dritter verletzen oder Menschen gefährden, beeinträchtigen oder nachhaltig schädigen könnten.
Diese Netiquette gilt in gleicher Weise für die analoge Kommunikation.
Was passiert, wenn etwas passiert?
Jedem Hinweis wird nachgegangen!
Beschwerden und Meldungen über Anhaltspunkte für übergriffiges Verhalten oder Bedrohungs-situationen werden durch den Konventsrat bearbeitet. Dieser legt zeitnah offen, wenn er einer Meldung nachgeht und informiert aktuell über Schritte, Ergebnisse und Folgen/Folgerungen. Diese Informationen werden im Vorfeld mit der betroffenen Person abgestimmt.
Sollte es Sorge vor Befangenheit geben, wird entweder eine vertrauenswürdige Person aus der Geschwisterschaft beauftragt, dem nachzugehen, oder die Fachstelle Prävention der Hannover-schen Landeskirche um Amtshilfe gebeten. Dazu werden vorsorglich Vereinbarungen getroffen.
Schlussbemerkung
Das Konzept wird auf der Homepage veröffentlicht.
Dieses Konzept wollen wir stetig fortentwickeln, um es sich verändernden Gegebenheiten anzupassen.
Schutz und Fürsorge bekommen in allen Formen des Zusammenseins Raum.
26.04.2024
Die Entwicklung von Schutzkonzepten beginnt damit, sich die Risiken, denen eine Gemeinschaft ausgesetzt ist, bewusst zu machen, aber auch die Strategien und Instrumente im Umgang damit. Es ist ein kontinuierlicher Prozess des Sensibilisierens und Lernens zu unterscheiden, was schadet und was schützt.
Die Risiken des Gemeinschaftslebens
Grundlage aller Gemeinschaft ist Beziehung, die von Nähe lebt. Nähe ist eine Beziehungsqualität, die aus Vertrauen wächst und nur mit Vertrauen Bestand haben kann; sie darf keinesfalls mit Distanzlosigkeit verwechselt werden. In einer Gemeinschaft gibt es immer nicht symmetrische Beziehungen, die die Gefahr in sich bergen, in Abhängigkeitsverhältnisse zu führen. Deshalb darf Vertrauen nicht missbraucht werden. Wenn eine lebendige Gemeinschaft zu einer „geschlossenen Gruppe“ wird, entstehen Gelegenheitsstrukturen, die Übergriffe und Manipulation bis hin zur Ausbeutung von anvertrauten Menschen ermöglichen. Sowohl das Empfinden von Normalität als auch das Gefühl, auserwählt zu sein, bergen die Gefahr, Missbrauch damit zu tarnen. Strategien dabei sind, fachliche Standards zu instrumentalisieren, Wertmaßstäbe zu verschieben, ganze Umgebungen zu manipulieren und Verantwortungsträger:innen zu korrumpieren.In christlichen Gemeinschaften kann es zu geistlichem Missbrauch kommen, wenn die eigene Wahrheit charismatischer Persönlichkeiten mit der Wahrheit Gottes verwechselt wird oder wenn die Auslegung biblischer Aussagen manipulative Zwecke verfolgt.
Das Streben nach Harmonie darf kein Grund sein, Missstände und Fehlverhalten zu dulden oder deren Aufklärung oder Aufarbeitung zu vermeiden.
Hilfreiche Regelungen für Schutz und Fürsorge
- Es werden alle erforderlichen Maßnahmen getroffen, um Betroffenen Schutz zu gewähren und keinen weiteren Schaden zuzulassen. Dazu gehören u.a. die Wahrung der Anonymität bzw. der Nicht-Wiedererkennbarkeit.
- Ansprechpersonen und Beschwerdewege: es werden drei Vertrauenspersonen innerhalb der Geschwisterschaft benannt, ein Mann, eine Frau und eine Person aus der Generation der Jungen Erwachsenen, jeweils für zwei Jahre. Sie sind ansprechbar für Menschen, die etwas erlebt oder etwas beobachtet haben, um zu beraten, wie vorzugehen ist. Weiterhin soll eine Ansprechperson außerhalb der Geschwisterschaft zur Verfügung stehen, die zur Verschwiegenheit verpflichtet ist.
- Nach einer Meldung wird mindestens zu zweit (4-Augen-Prinzip) der weitere Weg beraten.
- Einmal jährlich geben die Ansprechpersonen im Konvent einen Kurzbericht.
- Vertrauensverhältnisse - von persönlichen Gesprächen bis hin zu Seelsorgebeziehungen innerhalb der Geschwisterschaft - sind besonders zu schützen.
- Auf die Gefahr von entstehender Asymmetrie und Abhängigkeit wird besonders geachtet durch bewusste gegenseitige Wahrnehmung.
- Alle Geschwister, die in eine machtvolle Position im Rahmen eines Obhutsverhältnisses, einer Seelsorgebeziehung oder einer vergleichbaren Vertrauensbeziehung treten, verpflichten sich, diese nicht auszunutzen.
Schutz und Fürsorge auf Tagungen
- Im kinder- und jugendnahen Bereich werden geeignete Personen mit Juleica-Ausbildung als Mitarbeitende ausgewählt.
- Sie müssen ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen oder eine Selbstverpflichtung (siehe unten) unterschreiben; außerdem wird ein Teamvertrag mit der Geschwisterschaft/dem Konventsrat unterzeichnet. Beides geschieht analog zu den Bestimmungen der Hannoverschen Landeskirche.
- Referent:innen nehmen das Schutzkonzept zur Kenntnis und bestätigen, dass sie es ihrer-seits einhalten werden.
- Gäste werden über das Schutzkonzept informiert und bekommen Zugang zum vollständigen Text.
- Gesprächsregeln sollen einen guten Austausch in wertschätzender und -freier Weise und eine barrierefreie Teilnahme ermöglichen.
Dazu gehören: - Erstrederecht: wenn eine Person sich in einem Gesprächsgang zum ersten Mal meldet, wird sie denjenigen vorgezogen, die sich bereits geäußert haben;
- Transparente Gesprächsleitung: es ist ersichtlich, wer die Gesprächsleitung innehat; die Gesprächsleitung wird abgegeben, wenn sich die leitende Person inhaltlich beteiligen möchte. Es ist vorab geklärt, wer dann die Leitung übernimmt;
- Diskussionen werden strukturiert: zuerst werden Verständnis- und Nachfragen geklärt, dann die Diskussion eröffnet. Eine dynamische Diskussion soll nicht durch Überformalisierung verhindert werden;
- Es ist darauf zu achten, dass eine ausgewogene Beteiligung von Jung und Alt, allen Geschlechtern sowie langjährigen und neuen Mitgliedern und Teilnehmenden an den Tagungen ermöglicht wird.
Umgang innerhalb der Geschwisterschaft
Inklusion
Wir möchten, dass sich alle Menschen in die Geschwisterschaft einbringen können, unabhängig von körperlichen oder seelischen Belastungen. Bei körperlichen Einschränkungen achten wir bei der Wahl der Tagungsorte auf einen barrierefreien Zugang und fragen im Vorhinein nach besonderen Bedürfnissen, um die Teilnahme zu ermöglichen oder zu erleichtern. Wenden sich Menschen mit einem Schutzbedürfnis an uns, so nehmen wir dies ernst und geben die Bitte ggf. an die gewählten Vertrauenspersonen weiter.Diversität
Wir möchten, dass sich alle Menschen unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Hautfarbe oder Sexualität in der Geschwisterschaft wohl und sicherer fühlen können. Uns ist bewusst, dass aktuell wenig Diversität in unserer Gemeinschaft sichtbar zu sein scheint; aus diesem Grund ist es umso wichtiger, eine Willkommenskultur zu leben, die diskriminierungssensible Begegnungen ermöglicht. Sollte es dennoch zu Situationen kommen, in denen sich Menschen diskriminiert oder ungerecht behandelt fühlen, so möchten wir sie einladen, sich bei den entsprechenden Vertrauenspersonen zu melden. Wir werden dieses Thema wiederholt aufgreifen, um Wissenslücken zu schließen und die Sensibilität unter uns zu erhöhen.Sensibilisierung und Kommunikation in der Prävention
- Regelmäßige Beschäftigung mit dem Thema „Macht, Missbrauch und Verantwortung“, Erhöhung der Sensibilisierung, Bewusstmachung einer gelebten Prävention:
- Workshops zu dem Thema
- Ritualisierung der Erinnerung an unsere Ziele
- jährliche Berichte der Vertrauenspersonen
- Überarbeitung des Schutzkonzepts alle 4 Jahre zur Anpassung an aktuelle Gegebenheiten nach Beauftragung durch den Konventsrat.
- Selbstverpflichtungserklärung der Geschwisterschaft: alle Geschwister (Konvent und Freunde) unterschreiben einmalig, dass sie das Schutzkonzept gelesen haben und es unterstützen.
- Ritualisierung:
- das Schutzkonzept wird bei Tagungen ausgehängt;
- neuen Mitgliedern wird das Schutzkonzept ausgehändigt. Sie werden - wie alle Geschwister - um Lesebestätigung gebeten (Selbstverpflichtungserklärung);
- in den Konventssitzungen ist regelmäßig Raum für Berichte und für Änderungs-vorschläge zum Konzept;
- Begleitung von außen
- Die Geschwisterschaft pflegt den Kontakt zur Hannoverschen Landeskirche, indem sie mit dem:der Regionalbischöf:in (oder einer von der Landeskirche bestimmten Person) Kontakt hält, mindestens einmal jährlich das Gespräch sucht und in das Visitationswesen der Landeskirche eingebunden wird.
- Die Geschwisterschaft sucht sich eine weitere Person außerhalb der Gemeinschaft, die die Geschwisterschaft begleitet, indem sie einmal jährlich an einer Sitzung des Konventsrates oder einer Tagung teilnimmt. Sie steht für Gespräche bereit.
Netiquette: Respektvoller Umgang bei digitaler Kommunikation
Eine respektvolle Kommunikation ist in digitalen Räumen die Basis menschlichen Miteinanders. Wortmeldungen und Chatbeiträge, Kritik und Argumente sind immer wertschätzend, höflich, sach-bezogen und konstruktiv zu formulieren. Argumente dürfen nicht mit persönlichen Angriffen gegen Personen gerichtet werden. Eigene Meinungen werden anderen nicht aufgezwungen, die Meinungen anderer werden stehen gelassen.Diskriminierende oder in anderer Art verletzende oder herabwürdigende Äußerungen werden nicht toleriert. Beiträge, die Beleidigungen, persönliche Angriffe, diskriminierende, rassistische, antisemitische, sexistische oder homophobe Äußerungen enthalten, werden gelöscht. Bei wiederholten oder besonders schweren Verstößen gegen die Netiquette wird über den Konventsrat mit dem:der Verfasser:in das persönliche Gespräch gesucht. Gleiches gilt für Beiträge, die vorsätzlich unsachlich oder unwahr sind, die in vulgärer, missbräuchlicher oder hasserfüllter Sprache verfasst sind, die das Recht Dritter verletzen oder Menschen gefährden, beeinträchtigen oder nachhaltig schädigen könnten.
Diese Netiquette gilt in gleicher Weise für die analoge Kommunikation.
Was passiert, wenn etwas passiert?
Jedem Hinweis wird nachgegangen!Beschwerden und Meldungen über Anhaltspunkte für übergriffiges Verhalten oder Bedrohungs-situationen werden durch den Konventsrat bearbeitet. Dieser legt zeitnah offen, wenn er einer Meldung nachgeht und informiert aktuell über Schritte, Ergebnisse und Folgen/Folgerungen. Diese Informationen werden im Vorfeld mit der betroffenen Person abgestimmt.
Sollte es Sorge vor Befangenheit geben, wird entweder eine vertrauenswürdige Person aus der Geschwisterschaft beauftragt, dem nachzugehen, oder die Fachstelle Prävention der Hannover-schen Landeskirche um Amtshilfe gebeten. Dazu werden vorsorglich Vereinbarungen getroffen.
Schlussbemerkung
Das Konzept wird auf der Homepage veröffentlicht.Dieses Konzept wollen wir stetig fortentwickeln, um es sich verändernden Gegebenheiten anzupassen.
Schutz und Fürsorge bekommen in allen Formen des Zusammenseins Raum.
26.04.2024